Folgende Definitionen gelten für Ferienwohnungen und -häuser sowie für Ferienzimmeranbieter mit bis zu 9 Betten
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Einfache und zweckmäßige Gesamtausstattung des Objektes mit einfachem Komfort. Die erforderliche Grundaus- stattung ist vorhanden. Altersbedingte Abnutzungen sind möglich.
Zu erfüllende Mindestkriterien:
> sauberer Zustand
> in sich abgeschlossene Einheit
> Toilettenräume mit abschließbarer Tür
> Außenfenster vorhanden
> regulierbare Heizquelle
> Kochgelegenheit, Kühlschrank, Warmwasseranschluss, Kaffeemaschine, ausreichend Geschirr vorhanden
> Essgelegenheit mit ausreichend Sitzmöglichkeit
> Steckdosen und ausreichend Beleuchtung
> Grundausstattung Reinigungsutensilien und Grundausstattung im Badezimmer
> nicht ausschließlich Kellerfenster
> Zustand von Matratzen, Oberbetten, Kissen und Hygienebezüge: gepflegt
> Gästemappe digital oder analog
> Leselampe und Ablagefläche je Bett
> Verbandkasten
> Verdunklungsmöglichkeiten in den Schlafzimmern
> Rauchmelder
> Grundriss der Unterkunft
Wohnliche Gesamtausstattung mit gutem Komfort. Die Ausstattung ist von besserer Qualität, bei optisch ansprechendem Gesamteindruck.
Zu erfüllende Mindestkriterien:
> Flachbild-TV
> WLAN kostenfrei
> Backofen oder Mikrowelle
> AGB oder Mietvertrag
> Qualität der Räumlichkeiten qualitätiv mind. wertig, gut und Zustand der Räumlichkeiten mind. gepflegt, vermehrt leichte Abnutzungen
Höherwertige Gesamtausstattung mit gehobenem Komfort. Ansprechende Qualität mit einem aufeinander abge- stimmten Gesamteindruck.
Zu erfüllende Mindestkriterien:
> ausreichend Sitzfläche auf Sofa etc.
> Spülmaschine
> feste Duschwand oder moderne Variante
> Handtücher & Bettwäsche kostenfrei sowie bezogen
> Qualität der Räumlichkeiten qualitätiv mind. hochwertig, sehr gut und Zustand der Räumlichkeiten mind. sehr gepflegt, geringe Abnutzungen
Erstklassige Gesamtausstattung mit exklusivem Komfort. Großzügiges Angebot in herausragender Qualität mit sehr gepflegtem, außergewöhnlichem Gesamteindruck.
Zu erfüllende Mindestkriterien:
> Waschmaschine
> Qualität der Räumlichkeiten qualitätiv sehr hochwertig, luxuriös und Zustand der Räumlichkeiten mind. neuwertig, keine Abnutzungen erkennbar
Das Erkennungszeichen für DTV-geprüfte Ferienunterkünfte | |
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Bei der DTV-Klassifizierung werden die Ferienunterkünfte in Hinblick auf Sauberkeit, Ausstattung und Qualität genau unter die Lupe genommen und anschließend ausgezeichnet. Sie sind eine freiwillige Qualitätskontrolle und ein Qualitätsversprechen an Ihre Gäste.
Bereits seit 30 Jahren klassifiziert der DTV deutschlandweit, mittlerweile werben rund 30.000 Ferienunterkünfte mit den achtzackigen gelben Sternen. Alle drei Jahre werden die Prüfkriterien überarbeitet und aktualisiert. So ist garantiert, dass sie den sich ändernden Wünschen und Anforderungen entsprechen.
Als Gastgeberin und Gastgeber einer Ferienunterkunft präsentieren Sie Ihre Ferienunterkunft kostenfrei auf unserer Website sterneferien.de, welches ausschließlich vom DTV klassifizierte Ferienunterkünfte darstellt. Der Eintrag enthält die reinen Basisdaten, welche direkt aus den Klassifizierungsdaten generiert werden: Anzahl der Sterne, maximale Belegung, Wohnfläche, Art und Anzahl der Räumlichkeiten, sowie die Adresse der Ferienunterkunft. Der Ablauf ist einfach: Nach der DTV-Klassifizierung wird Ihre Ferienunterkunft automatisch in die Auflistung aufgenommen. Sie erhalten Zugang zum DTV-Kundencenter und dem SterneferienClub, wo Sie Ihre Klassifizierungsdaten einsehen, exklusive Sterne-Produkte bestellen und hilfreiche Dokumente rund um die Vermietung herunterladen können.
Mit der Listung Ihrer Ferienunterkunft auf sterneferien.de sind Sie auf der sicheren Seite: interessierte Gäste oder Partner, z. B. Tourismusorganisationen, haben die Möglichkeit sich online über die Gültigkeit Ihrer Sterne zu vergewissern. Auch die klassifizierende Tourismusorganisation (Prüforganisationen) ist aufgeführt und kann für Rückfragen kontaktiert werden.
Möchten Sie Ihre Ferienunterkunft mit den offiziellen DTV-Sternen klassifizieren lassen? Informationen zu den Kriterien und zum Ablauf finden Sie hier. Ihr Ansprechpartner für die Klassifizierung ist die Tourismusorganisation oder Tourist-Information am Ort der Ferienunterkunft.