DTV-Klassifizierung
Rund 26.000 Ferienunterkünfte sind von unabhängigen, durch den DTV, geschulte Prüferinnen und Prüfer in Deutschland klassifiziert. Die Auszeichnung mit ein bis fünf Sternen signalisiert: Diese Ferienunterkunft wurde anhand bundesweit einheitlicher Kriterien bewertet und klassifiziert. Die Auszeichnung ist jeweils drei Jahre gültig.
Klassifiziert werden Ferienhäuser, Ferienwohnungen und Ferienzimmer (mit max. neun Betten). Auch Ferienparks und außergewöhnliche Unterkünfte wie Tiny Houses, Baumhäuser oder Hausboote können sich klassifizieren lassen.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Geprüftes Qualitätsversprechen für den Gast:
Sterne schaffen Vertrauen: Wirbt eine Ferienunterkunft mit den DTV-Sternen, kann sich der Gast auf objektiv geprüfte, bundesweit einheitliche Qualitätsstandards verlassen.
- Gästezufriedenheit:
Stimmt die Qualität, sind auch die Gäste zufrieden: Aus der Qualitätssicherung der DTV- Klassifizierung resultieren nachweislich mehr positive Gästebewertungen.
- Onlinevermarktung:
Qualität auf einen Blick: Kooperationen zu zahlreichen Buchungsportalen ermöglichen eine automatische Ausspielung der DTV-Sterne in den Inseraten. Das schafft Orientierung für den Gast und einen Wettbewerbsvorteil in der Vermarktung der Ferienunterkunft. Eine Übersicht unserer Partner-Buchungsportale finden Sie hier.
- Kompetente Beratung:
Vor-Ort-Prüfungen durch erfahrene, geschulte DTV-Prüferinnen und geschulte DTV-Prüfer unterstützen dabei, das Beste aus der Ferienunterkunft herauszuholen: Sie prüfen nicht nur die vorhandene Qualität, sondern decken auch Verbesserungspotenziale auf.
- Mitgliedschaft im SterneferienClub:
Gastgeberinnen und Gastgeber klassifizierter Ferienunterkünfte sind automatisch Mitglied im SterneferienClub und damit immer auf dem neusten Stand: Informationen zu Trends, Tipps zur Vermietung von Ferienunterkünften, ein kostenfreier Mustermietvertrag sowie ein DTV-Online-Seminar pro Jahr sind inklusive.
Schritt für Schritt zur Sterneunterkunft
- Prüfen Sie, ob Ihre Ferienunterkunft die Mindestkriterien erfüllt.
- Kontaktieren Sie die für Sie zuständige Prüforganisation, um alle relevanten Informationen zu erhalten und einen Prüftermin zu vereinbaren. Die Kontaktdaten finden Sie in der Suchmaske unter „Suche nach Ihrer zuständigen Prüforganisation“.
- Eine geschulte DTV-Prüferin bzw. ein geschulter DTV-Prüfer schaut sich zur Beratung und Prüfung der Kriterien Ihre Ferienunterkunft vor Ort an.
- Willkommen im SterneferienClub: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Urkunde mit dem Klassifizierungsergebnis und werden exklusives Mitglied im SterneferienClub. Von jetzt an können Sie drei Jahre mit geprüfter Qualität für Ihre Ferienunterkunft werben und von der Mitgliedschaft im SterneferienClub profitieren.
Kriterien
Voraussetzung für die DTV-Klassifizierung Ihrer Ferienunterkunft ist die Erfüllung der Mindestkriterien. Diese sowie rund 90 weitere Kriterien in den Bereichen Infrastruktur, Räumlichkeiten, Service, Freizeit und Besonderheiten werden bei der Klassifizierung vor Ort überprüft und bewertet. Das Klassifizierungsergebnis wird in Form der Sternekategorien, mit einem bis fünf Sternen, dargestellt.
Kosten
Die DTV-Klassifizierung einer Ferienunterkunft kostet maximal 214,20 Euro (inkl. MwSt.; ggfs. zzgl. Reisekosten) und ist drei Jahre gültig. Bei der Prüfung mehrerer Ferienunterkünfte greift eine Preisstaffelung. Den genauen Preis für die DTV-Klassifizierung Ihrer Ferienunterkunft erfahren Sie von Ihrer zuständigen Prüforganisation.
Suche nach Ihrer zuständigen Prüforganisation
Welche Prüforganisation für Sie zuständig ist, erfahren Sie in der nachfolgenden Suchmaske. Wird Ihnen für Ihr Postleitzahlengebiet keine Prüforganisation (Lizenznehmer) angezeigt, dann wenden Sie sich mit Ihrem Klassifizierungswunsch bitte direkt an uns.
Vermarktung
- Exklusive Produkte rund um die DTV-Klassifizierung
Durch exklusive Sterne-Artikel können Gastgeberinnen und Gastgeber klassifizierter Ferienunterkünfte ihre DTV-Klassifizierung wirksam präsentieren. Zu unseren beliebtesten Sterne-Produkten zählen die Gültigkeitsplaketten und Klassifizierungsschilder. Die Produkte können in unserem Online-Shop im SterneferienClub bestellt werden. Darüber hinaus bietet der DTV regelmäßig Seminar- und Weiterbildungsangebote an, die ebenfalls über den Online-Shop buchbar sind.
- Korrekte Werbung mit den DTV-Sternen
DTV-Sterne sind 8-zackig und gelb. Klassifizierten Gastgeberinnen und Gastgeber stehen die Sternedateien im SterneferienClub zum Download zur Verfügung. Hat die Gastgeberin bzw. der Gastgeber aus technischen Gründen keine Möglichkeit, die 8-zackigen Sterne darzustellen, so muss eindeutig dargestellt werden, dass es sich um eine DTV-Klassifizierung handelt (Fließtext, Logo, Schild, u. Ä .).
Ferienunterkunftsbezogene Darstellung
DTV-Sterne dürfen nur bei klassifizierten Ferienunterkünften mit aktueller Gültigkeit verwendet werden. Eine deutliche Abgrenzung zwischen nichtklassifizierten Ferienunterkünften bzw. nicht bewerteten Betriebsteilen und der Sternewerbung für klassifizierte Ferienunterkünfte muss erkennbar sein. Nicht-klassifizierte Ferienunterkünfte dürfen nicht mit den Sternen beworben werden. Die Sternewerbung für eine gesamte Ferienunterkunft mit mehreren Wohneinheiten (neben dem Logo oder Hausnamen, z. B. Haus Regina) ist nur zulässig, wenn alle Einheiten des Hauses mindestens mit dem beworbenen Sterneergebnis ausgezeichnet wurden.
Gültigkeit der DTV-Klassifizierung
Die Gültigkeit der DTV-Klassifizierung beträgt drei Jahre. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist die Werbung mit der Klassifizierung in sämtlichen Werbemitteln einzustellen. Unzulässige Werbung verstößt gegen das Urheber- und Markenrecht des DTV. Bei unzulässiger Werbung erfolgt eine Abmahnung durch die Wettbewerbszentrale.
Klassifizierungsurkunde
Jede klassifizierte Ferienunterkunft erhält eine Urkunde. Auf der Urkunde ist der Name der klassifizierten Ferienunterkunft, das Klassifizierungsergebnis sowie die Gültigkeitsdauer ausgewiesen. Die Urkunde sollte in der klassifizierten Ferienunterkunft für die Gäste sichtbar präsentiert werden, z. B. in der aktuellen Gästeinformation oder als Aushang.
Maximale Belegung
Bei der Klassifizierung wird die maximale Belegung der klassifizierten Ferienunterkunft festgelegt. Die Gastgeberin bzw. der Gastgeber ist an diese Festlegung gebunden und verpflichtet sich, die angegebene Personenzahl konsequent in allen Werbemitteln beizubehalten und zu kommunizieren.
Der DTV kooperiert mit Buchungsportalen, die eine korrekte Darstellung der Sterne unterstützen. Der Nachweis einer gültigen Klassifizierung beim Portalbetreiber ist, je nach Portalanforderungen, über die Urkunde oder DTV-ID möglich.