© Fotolia.com/danielschoenen

Rechtliche Grundlagen der Vermietung

Für die Vermietung von Ferienhäusern, -wohnungen und -zimmern gelten bestimmte Vorschriften. Dabei ist es unerheblich, ob die eigene Immobilie regelmäßig oder die Mietwohnung kurzzeitig an Gäste vermietet wird. Zur Orientierung geben wir hier einen Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Regelungen. Zu beachten ist, dass gegebenenfalls weitere, landesgesetzliche Regelungen zu berücksichtigen sind.

Gastgeberinnen und Gastgeber von klassifizierten Ferienunterkünften stehen im SterneferienClub weitere rechtliche Informationen zur Verfügung.

Die Rechtsvorschriften stehen Ihnen auch zum Download (Dokumentenstand: Januar 2024) zur Verfügung.

Rechtsvorschriften

Mietvertrag & AGB: Werden ein Mietvertrag und AGB für die Vermietung benötigt?

Der DTV empfiehlt allen Gastgeberinnen und Gastgebern, einen Mitvertrag schriftlich abzuschließen und die AGB an die Gäste auszuhändigen. Im unserem Online-Shop sind die Musterverträge „Mietvertrag über die Vermietung einer Ferienwohnung/Ferienhaus“ und „Gastaufnahmebedingungen“ (AGB) erhältlich. Gastgeberinnen und Gastgeber können diese Vorlagen kostenpflichtig erwerben und für ihren Betrieb individuell anpassen. Mitglieder des SterneferienClubs erhalten die Vorlagen kostenfrei.

Bau- und Mietrecht: Wo darf eine Ferienunterkunft betrieben werden?

Die jeweilige Kommune legt in ihren Bebauungsplänen fest, wo Ferienimmobilien erlaubt sind. Für einen Neu- oder Umbau muss der Eigentümer eine Baugenehmigung des örtlichen Bauamts einholen. Das gilt auch für Unterkünfte, die ohne bauliche Veränderungen in eine Ferienunterkunft umgewandelt werden. Zudem ist zu prüfen, ob in der Kommune ein Zweckentfremdungsverbot gilt. Mieter, die ihre Mietwohnung an Feriengäste vermieten wollen, müssen dies mit dem Eigentümer absprechen.

— Rechtsvorschriften: Baugesetzbuch, Landesbauordnungen, Baunutzungsverordnung und Ausführungsvorschriften der Länder, Zweckentfremdungsverbotsgesetze der Länder, Bürgerliches Gesetzbuch

Gewerberecht: Wann muss ein Gewerbe angemeldet werden?

Grundsätzlich ist jeder Gastgeber verpflichtet, seine Vermietung dem örtlichen Gewerbeamt anzuzeigen. Diese Anzeige dient lediglich der Information der zuständigen Behörden. Diese prüfen dann, ob eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt und somit ein Gewerbe anzumelden und ein Gewerbeschein auszustellen ist.

— Rechtsvorschriften: Gewerbeordnung, Abgabenordnung

Steuerrecht: Welche Steuern sind zu zahlen?

Jegliche Einnahmen aus der Vermietung von Ferienunterkünften sind in der Einkommenssteuererklärung anzugeben. Ob darüber hinaus Umsatz- und Gewerbesteuer abzuführen sind, hängt von der Höhe der Einnahmen ab. Eine Umsatzsteuerpflicht des Gastgebers und damit die Verpflichtung zum Ausweis von Mehrwertsteuer auf der Rechnung besteht bei Einnahmen über 22.000 Euro pro Jahr; eine Gewerbesteuerpflicht entsteht bei einem Gewinn von mehr als 24.500 Euro.

— Rechtsvorschriften: Einkommensteuergesetz, Umsatzsteuergesetz, Abgabenordnung

Melderecht: Welche Meldepflichten sind zu beachten?

Die Meldepflicht in Beherbergungsbetrieben für deutsche Übernachtungsgäste ist zum 1. Januar 2025 entfallen. Dennoch ist weiterhin jeder Gastgeber verpflichtet, einen „Meldeschein für Beherbergungsbetriebe“  für ausländische Gäste auszustellen. Dieser Meldeschein ist vom Gast bei der Ankunft zu unterschreiben. Der Gastgeber muss den Meldeschein ein Jahr aufbewahren und spätestens nach Ablauf weiterer drei Monate vernichten. Ein Meldeschein ist beim DTV erhältlich. Verfügt die Beherbergungsstätte über mindestens 10 Betten, ist der Gastgeber nach dem Beherbergungsstatistikgesetz zudem verpflichtet, Daten an das statistische Landesamt zu melden.

— Rechtsvorschriften: Bundesmeldegesetz, Beherbergungsstatistikgesetz

Abgaben: Sind zusätzliche Abgaben fällig?

Auf Grundlage der jeweiligen Kommunalabgabengesetze der Länder erheben bestimmte Kur-, Erholungs- und Tourismusorte eine Kurtaxe vom Gast. Der Gastgeber nimmt den Beitrag vom Gast ein und leitet ihn an die Kommune weiter. Einige Kommunen erheben eine örtliche Abgabe, die sogenannte „City Tax“ oder „Bettensteuer“ auf private Übernachtungen. Sie ist vom Gastgeber zu zahlen, der sie meist auf den Gast umlegt. Darüber hinaus sind einige Orte berechtigt, eine Tourismusabgabe zu erheben. Zahlen müssen diejenigen Personen und Unternehmen, die einen wirtschaftlichen Nutzen durch den Tourismus haben.

— Rechtsvorschriften: Grundgesetz, Kommunalabgabengesetze, Satzungen der Gemeinden/Kommunen

Rundfunk: Fallen Gebühren für den Rundfunkempfang an?

Wie bei Privatpersonen müssen auch Anbieter von Ferienunterkünften einen Rundfunkbeitrag für die bloße Möglichkeit des Empfangs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks abführen. Die Höhe richtet sich nach der Zahl der Betriebsstätten, der dort sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und der betrieblich genutzten Kraftfahrzeuge im Jahr. Darüber hinaus ist die GEMA zu berücksichtigen: Aufgrund der ungeklärten Rechtslage empfiehlt der DTV aktuell Gebühren „unter Vorbehalt“ an die Verwertungsgesellschaft zu entrichten.

— Rechtsvorschriften: Grundgesetz, Rundfunkstaatsvertrag, Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, Urheberrechtsgesetz

Personenbeförderung: Was ist bei einem Fahrservice zu beachten?

Genehmigungsfrei ist die Beförderung von bis zu 9 Personen einschließlich dem Fahrer, wenn sie als reine Serviceleistung unentgeltlich erfolgt oder das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt. Bietet ein Gastgeber allerdings einen regelmäßigen Fahrservice, beispielsweise zum Bahnhof oder Flughafen an, kann eine Konzessionspflicht nach dem Personenbeförderungsgesetz bestehen. Es empfiehlt sich, die Genehmigungsfreiheit beim zuständigen Straßenverkehrsamt bestätigen zu lassen.

— Rechtsvorschriften: Personenbeförderungsgesetz, Freistellungs-Verordnung

Preisangaben: Wie muss der Preis der Unterkunft ausgezeichnet werden?

Eine Preisübersicht für die Zimmer und gegebenenfalls das Frühstück sind am Eingang oder der Anmeldestelle des Gastgebers gut sichtbar auszulegen. Grundsätzlich müssen Angebote alle verpflichtenden Preisbestandteile enthalten. Das heißt, die pauschalen und in jedem Fall zu zahlenden Nebenkosten für Strom, Wasser, Gas, Heizung, Bettwäsche oder Endreinigung sind in den Angebotspreis einzubeziehen. Nur Leistungen, die dem Gast selbst freigestellt werden, können separat ausgewiesen werden.

 — Rechtsvorschriften: Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Preisangabenverordnung

Datenschutz: Was ist beim Datenschutz zu beachten?

Gastgeber müssen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung einhalten. Das gilt unter anderem für die eigene Website, Buchungsanfragen, Newsletterversand oder Vertragsabschlüsse. Der Gast ist unter anderem über die Verarbeitung dieser Daten aufzuklären und über seine Rechte zu informieren.

— Rechtsvorschriften: Datenschutzgrundverordnung, Bundesdatenschutzgesetz, Telemediengesetz

Wettbewerbsrecht: Welche Regeln gelten bei Werbemaßnahmen?

Für die Bewerbung der eigenen Ferienunterkunft sind wettbewerbsrechtliche Vorgaben zu beachten. Newsletter oder Werbeflyer dürfen nur mit Einwilligung des Empfängers versendet werden. Unzulässig ist auch die Werbung mit Sternen, wenn die Unterkunft nicht tatsächlich nach objektiven, anerkannten Kriterien klassifiziert wurde. Zudem sind eine Vielzahl von Informationspflichten zu beachten – wie ein Impressum auf der Homepage und der Hinweis auf die Streitbeilegungsplattform der EU mit entsprechender Verlinkung auf diese Plattform.

— Rechtsvorschriften: Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Telemediengesetz